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1. Vertragsabschluss

Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde, nachfolgend Mieter genannt, dem Waldhotel „Sängerslust“, vertreten durch den Inhaber (nachfolgend auch als Vermieter genannt), den Abschluss eines Vertrages über Unterbringung und gastronomischer Betreuung im Waldhotel „Sängerslust“ an.

2. Preise und Bezahlung

Zur verbindlichen Reservierung der Pensionszimmer bzw. der Appartements oder Appartementhäuser wird eine Anzahlung in der auf der Buchungsbestätigung festgelegten Höhe (etwa 10% des Gesamtpreises) fällig. Diese dient vorrangig der Abdeckung von betrieblichen Aufwendungen vor Ankunft des Gastes.
Die Anzahlung ist innerhalb einer Woche nach Zugang der Buchungsunterlagen auf das Konto des Waldhotels zu überweisen. Die Restsumme ist am Abreisetag (bzw. auf Wunsch bei Anreise) im Hotel zu entrichten.

3. Leistungen

Im Mietpreis sind die Kosten für Übernachtung, Heizung, Wasser, Abwasser, Bettwäsche, Toilettenartikel, Handtücher und Frühstücksbuffet (einschließlich Bedienungsgeld) und Mehrwertsteuer enthalten. Die erweiterten gastronomischen Leistungen (Halb- bzw. Vollpension) sind separat bezeichnet bzw. im Arrangement näher beschrieben.

Anfallende Kurtaxe (vom 1. 4. bis 31. 10. jeden Jahres: Erwachsene 1,50 €/Tag, sonst 1,00 €/Tag) wird gesondert berechnet. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sowie 80%-Schwerbeschädigte einschließlich Begleitperson sind frei. (Stand 01/2015)

4. Rücktritt

Der Mieter hat das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, kann das Waldhotel eine angemessene Entschädigung verlangen.

Die Höhe ist pauschalisiert und wie folgt gestaffelt:

bis 60 Tage vor vereinbartem Anreisetermin 5 %, mindestens jedoch 15 €
ab 59. bis 40. Tag vor vereinbartem Anreisetermin 10 %, mindestens jedoch 30,- €
ab 39. bis 20. Tag vor vereinbartem Anreisetermin 25 %, mindestens jedoch 60,- €
ab 19. bis 10. Tag vor vereinbartem Anreisetermin 40 %, mindestens jedoch 110,- €
danach 50% vom jeweiligen Mietpreis.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

Dem Waldhotel bleibt es freigestellt, den Entschädigungsanspruch nach dem tatsächlichen Aufwand geltend zu machen. In diesem Fall hat das Waldhotel die Pflicht, die höhere Entschädigungsforderung durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der Anspruch auf die pauschalisierte Entschädigung braucht nicht nachgewiesen zu werden.
Maßgeblich für den Rücktrittsstichtag (und die Höhe der Rücktrittsgebühr) ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Die höchste Stornopauschale wird auch geschuldet, wenn der Mieter ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht anreist.

Preisänderungen nach Abschluss des Vertrages sind aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht voraussehbaren Gründen vorbehalten. Sollte der bestätigte Mietpreis über mehr als 5 % steigen, ist der Mieter berechtigt, 10 Tage nach Zugang der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Besondere Bedingungen Corona-Pandemie

Beachten Sie, dass aufgrund der derzeitigen Pandemie-Situation behördliche Auflagen zur Beherbergung gelten. Mit Inkrafttreten der zweiten SARS-CoV-2 Eindämungsverordnung im Land Brandenburg ab 27. 01. 2022 gilt in unserem Hause derzeit für alle Anreisen die sogenannte 2-G-Regel. Dies bedeutet, dass vorerst nur noch vollständig geimpfte bzw. genesene Gäste beherbergt werden können. Gleichzeitig besteht eine medizinische Maskenpflicht in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Bereichen, nicht jedoch im Schwimmbad-, Sauna- und Gaststättenbereich bei Wahrung fester Plätze.
Behördlicherseits können weiterhin festgesetzte Schließungsanordnungen für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe auch kurzfristig nicht ausgeschlossen werden. Sofern die Reservierung in den Zeitraum des Beherbergungsverbotes fällt, informiert der Vermieter den Mieter, sobald durch die Brandenburgische Landesregierung eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt wird. Eine Verfolgung der Bekanntgabe in den öffentlichen Medien wird empfohlen. Bereits geleistete Zahlungen (Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen) werden vollständig und ohne Berechnung von Bearbeitungsgebühren vorzugsweise auf die durch den Mieter genutzten Bankverbindung zurücküberwiesen.

5. Gewährleistung und Haftung

Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter gehalten, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten (Mitwirkungspflicht). Tut er dies nicht, so kann dies unter Umständen den Verlust weiterer Ansprüche gegen das Waldhotel zu Folge haben. Schäden, die der Mieter, seine Begleiter oder seine Kinder während des Aufenthaltes verursachen, sind vom Mieter zu ersetzen.
Das Waldhotel hat die Pflicht, sofern erkennbar werden sollte, dass eine Leistungserfüllung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen ganz unmöglich wird oder nur erheblich eingeschränkt möglich sein wird, den Mieter unverzüglich zu informieren. Der Mieter erhält daraufhin den eingezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche gegen das Waldhotel, die sich aus dem Vertragsrücktritt ergeben, sind ausgeschlossen, sofern dem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Besondere Hinweise

Das Mietobjekt darf grundsätzlich nicht von mehr als in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personen bewohnt werden.

Mit der Neuregelung des Nichtraucherschutzes haben wir alle Zimmer, Appartements und Appartementhäuser als Nichtraucherbereich eingerichtet. Wir bitten, dies bei Ihrer Rückbestätigung zu beachten. Im Hotel- und Gastronomiebereich sind sogenannte Raucherinseln eingerichtet.

Das Mitbringen von Haustieren (Katzen, Vögeln) sowie kleinen Hunden (maximale Schulterhöhe 35 cm) ist nur nach vorheriger Zustimmung unter Nennung der näheren Informationen zum Tier (Rasse, Größe, Geschlecht, kastriert oder unkastriert) und dann nur in den Appartementhäusern gestattet. Hunde sind innerhalb der Anlage an der Leine zu führen.

Der Bezug des Mietobjektes ist am Anreisetag ab 15.00 Uhr möglich.
Am Abreisetag bitten wir, das Mietobjekt bis 10.00 Uhr zu räumen.